Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Allgemeines

Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten für alle von Momentfoto ausgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart, wenn Ihnen nicht umgehend und in schriftlicher Form widersprochen wird.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass Momentfoto diese schriftlich anerkennt.

 

2) Vertrag/Vertragsleistungen

Vertrag/Vertragsleistungen
Die Präsentation der Leistungen insbesondere in Anzeigen und im Internet stellt noch kein bindendes Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Vertragsausführung durch Momentfoto zustande. Momentfoto behält sich das Recht vor, Kundenaufträge im Einzelfall abzulehnen. Kundenaufträge können insbesondere abgelehnt werden, wenn die Bestellung von den vorgegebenen Anforderungen abweicht, rechtswidrige Abbildungen als Ziel hat oder der Kunde als kreditunwürdig bekannt ist.

 

3) Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Bei kleineren Aufträge wird der Betrag sofort in bar fällig.

 

4) Honorare

4.1 Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Preisliste gemäss Homepage.

4.2 Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modelhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.


 

5) Stornierung

Eine Stornierung oder Verschiebung muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierung oder Verschiebung binnen zwei Wochen vor Auftragsbeginn ist 30% des vereinbarten Honorars zu zahlen, bei Stornierung oder Verschiebung binnen 24 Stunden vor Auftragsbeginn ist 50% des Honorar fällig. 
Hochzeitsreportagen gemäß Vertragsvereinbarung. 

 

6) Reklamationen

6.1 Hat der Auftraggeber an Momentfoto keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung bzw. der technischen Beschaffenheit der Bilder gemacht, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerischen und technischen Gestaltung ausgeschlossen.

6.2 Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 3 Tagen nach Empfang schriftlich mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als Ordnungs- und vertragsgemäß anerkannt und genehmigt.

 

7) Urheberrechte / Nutzungsrechte

7.1 Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von Momentfoto gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke handelt. Bundesgesetz über das Urheberrecht und URG.

7.2 Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht für die Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck exklusive Verbreitung, ausser für private, nicht-kommerzielle Zwecke, welche sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergeben. Ausschließliche Nutzungsrechte, Medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.

7.3 Jede über Ziffer 6.2 hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist Honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Momentfoto.

7.4 Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus obliegt dem Kunden. Darin enthalten sind auch Urheberrechte für Models, Personen, Location und Gegenstände.

7.5 Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Momentfoto gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

7.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.

7.7 Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von Momentfoto vorgegebenen Urhebervermerks zum jeweiligen Bild. Der Urhebervermerk ist in der Form "Foto: Momentfoto,ch" zu erstellen. Bei Veröffentlichung im Internet ist ein Link auf die Website des Fotografen (www.momentfoto.ch) zu setzen.

7.8 Von jeder Veröffentlichung sind an Momentfoto zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken. Belegexemplare dürfen von Momentfoto für die Eigenwerbung verwendet werden.

7.9 Sofern nichts Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart ist, darf Momentfoto den Namen des Kunden als Referenz nennen und Referenzbilder für Eigenwerbung sowohl als Printmedium als auch online veröffentlichen.

 

8) Bildgestaltung

Vorbehaltlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen von Momentfoto überlassen. Insbesondere steht ihr die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition zu.

 

9) Haftung

9.1 Momentfoto übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt.

9.2 Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Momentfoto für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

9.3 Momentfoto ist nicht verpflichtet, Leistungen auszuführen, die einen Rechtsverstoß durch "Momentfoto" zur Folge haben. Momentfoto ist in solchen Fällen berechtigt, die Leistung zu verweigern und vom Vertrag zurückzutreten. Verstoßen Inhalte der vom Kunden versendeten Dateien gegen strafrechtliche Vorschriften, behält sich Momentfoto vor, Strafanzeige zu erstatten.

9.4 Mit Ablieferung der Bilddaten geht die Verantwortung für die weitere Archivierung auf den Auftraggeber über. Eine Archivierung beim Fotografen erfolgt nur, wenn ausdrücklich beauftragt und gesondert honoriert wird.

 

10) Vertragsstrafe, Schadensersatz

10.1 Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von Momentfot erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Honorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

10.2 Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Honorars zu zahlen.

10.3 Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Honorars zu zahlen.

 

11) Schlussbestimmungen

11.1 Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

11.2 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinn entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

11.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Frauenfeld. Für die von Momentfoto auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüchen gleich welcher Art gilt ausschließlich das schweizerische Recht.